Lerntherapien sind spezialisierte Unterstützungsangebote, die Kindern und Jugendlichen mit Lernstörungen wie Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) oder Rechenschwäche (Dyskalkulie) helfen sollen. Doch wer übernimmt die Kosten für eine solche Therapie?
Wer zahlt eine Lerntherapie bei LRS oder Dyskalkulie?
In Deutschland fällt die Kostenübernahme für Lerntherapien in der Regel nicht in den Bereich der Krankenkassen, obwohl die Diagnosen wie „Lese- und Rechtschreib-Störung“ und „Rechenstörung“ im ICD-10 als medizinische Diagnosen anerkannt sind. Stattdessen kann unter bestimmten Voraussetzungen das Jugendamt die Kosten im Rahmen der sogenannten Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII übernehmen. Diese Unterstützung wird jedoch nur gewährt, wenn bei dem betroffenen Kind eine drohende oder bereits vorhandene seelische Behinderung festgestellt wurde.
Alternativ gibt es die Möglichkeit, die Kosten über das Bildungspaket „Bildung und Teilhabe“ abzudecken, wobei hier der Lehrer einen Förderbedarf feststellen muss.
Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch das Jugendamt
Damit das Jugendamt die Kosten für eine Lerntherapie übernimmt, müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden:
- Schriftlicher Antrag auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII:
Stellen Sie einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Jugendamt, bevor Sie einen Vertrag mit einer lerntherapeutischen Praxis abschließen. Dies ist wichtig, da die Kosten in der Regel nicht rückwirkend übernommen werden. Sie können entweder den Vordruck vom Jugendamt nutzen oder einen selbst entworfenen schriftlichen Antrag einreichen.
Stellen Sie da, inwieweit Ihr Kind bereits erhebliche seelische Folgeprobleme entwickelt hat. Dazu gehören z.B. ausgeprägte Ängste (Schulangst), starker Motivationsverlust, sozialer Rückzug, Depression, psychosomatische Beschwerden. - Vorlage eines medizinischen Gutachtens:
Ein Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie, ein psychologischer Psychotherapeut oder ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut muss ein Gutachten erstellen. Dieses Gutachten sollte nicht nur die Diagnose einer Lernstörung nach ICD-10 (z.B. LRS oder Dyskalkulie) umfassen, sondern auch eine detaillierte Einschätzung zur psychischen und sozialen Beeinträchtigung des Kindes und eine Empfehlung einer Lerntherapie enthalten. - Schulische Beurteilung:
Ergänzend zum medizinischen Gutachten sollte eine schulische Stellungnahme durch die Klassen- oder Fachlehrer vorgelegt werden, die die Schulleistungen und das Sozialverhalten des Kindes bewertet. - Nachweis unzureichender schulischer Förderung:
Eine Bestätigung der Schule ist erforderlich, die besagt, dass keine ausreichenden inner- oder außerschulischen Fördermöglichkeiten für die spezifische Lernstörung des Kindes vorhanden sind. - Detaillierte Beschreibung der Problematik:
In Ihrem Antrag sollten Sie die schulischen und familiären Herausforderungen so detailliert wie möglich darstellen. Dies umfasst sowohl die Auswirkungen der Lernstörung auf das Sozialverhalten Ihres Kindes als auch auf die familiäre Situation. Das Jugendamt zahlt eine Lerntherapie erst, wenn die psychosoziale Entwicklung und Integration des Kindes/ Jugendlichen in einem der 3 Bereiche „Schule, Familie oder soziales Umfeld/Freizeit“ beeinträchtigt ist oder eine Beeinträchtigung droht.
Tipps für einen erfolgversprechenden Antrag beim Jugendamt
- Stellen Sie den Antrag schriftlich:
Es ist entscheidend, den Antrag schriftlich einzureichen und sich nicht am Telefon abwimmeln zu lassen. Ein schriftlicher Antrag zwingt das Jugendamt, eine fundierte Entscheidung zu treffen. - Seelische Beeinträchtigung klar darstellen:
Beschreiben Sie konkret, inwiefern die Lernstörung Ihres Kindes seine soziale Integration beeinträchtigt oder eine Beeinträchtigung droht. Betonen Sie, dass die Unterstützung notwendig ist, um eine drohende seelische Behinderung zu verhindern. - Holen Sie sich Unterstützung:
Tauschen Sie sich mit anderen betroffenen Eltern aus oder suchen Sie Beratung bei Experten, um den Antragsprozess erfolgreich zu meistern. - Dokumentation des Alltags:
Führen Sie über mehrere Tage ein Tagebuch, in dem Sie die täglichen Herausforderungen Ihres Kindes dokumentieren. Diese Aufzeichnungen können Ihren Antrag stützen:- Wie ist die Hausaufgabensituation?
- In welchen alltäglichen Dingen hat Ihr Kind Schwierigkeiten (Einkaufen beim Bäcker, Umgang mit Geld, Lesen von kurzen Texten im Alltag)?
- Ärger mit Mitschülern (Ausgrenzung aufgrund der Lernschwierigkeiten)?
- Zieht sich Ihr Kind zurück oder zeigt es aggressives Verhalten (fühlt sich ungerecht behandelt, es lernt doch so viel und hat trotzdem immer schlechte Noten)?
- Geht es noch gerne seinen Hobbys nach oder zieht es sich hier auch zurück
- Einkommensunabhängige Kostenübernahme:
Beachten Sie, dass die Kostenübernahme durch das Jugendamt einkommensunabhängig ist. Es spielt keine Rolle, wie viel Sie verdienen.
Fazit
Die Finanzierung einer Lerntherapie kann komplex und herausfordernd sein, jedoch gibt es klare Wege, um eine Kostenübernahme durch das Jugendamt zu erreichen. Wichtig ist, den Antrag sorgfältig vorzubereiten, alle relevanten Nachweise einzureichen und die psychische und soziale Beeinträchtigung Ihres Kindes überzeugend darzustellen. Nutzen Sie die Unterstützung durch Experten und Netzwerke, um den Antrag erfolgreich zu stellen.


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